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Da der demographische Wandel fortlaufend ist, mussten in der Vergangenheit mehrmals der Pflegeversicherung Beitrag angepasst werden. Seit 2008 besteht ein allgemein einheitlicher Beitragssatz für die Pflegeversicherung. Der Pflegever-sicherung Beitrag ist prozentual auf das Einkommen anzurechnen und ändert sich jährlich. Dieser wird teilweise vom Arbeitnehmer und teilweise vom Arbeitgeber abgeführt.